Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat sich nach 2015 von hinteren Plätzen in das solide Mittelfeld des Rankings vorgekämpft. Der Grund: Die Regelungen auf Landes- und Kommunalebene wurden 2015 grundlegend reformiert. Dadurch fand in den letzten Jahren mehr Praxis statt – vor allem auf kommunaler Ebene.
Es gibt aber noch Reformbedarf. Daher befindet sich das Ländle, wie 2021 auch, auf dem achten Platz in der Gesamtwertung (Note 3.1). Für die Regelungen auf Landesebene erhält Baden-Württemberg die Note 3,5, für jene auf kommunaler Ebene eine 2,7.
Baden-Württemberg
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 3,5
Auf Landesebene besteht vor allem bei den Quoren Reformbedarf: Dass zehn Prozent der Stimmberechtigten für ein Volksbegehren unterschreiben müssen, ist immer noch zu viel. Das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid über Verfassungsänderungen ist mit 50 Prozent viel zu hoch und verhindert de facto Volksbegehren, die die Landesverfassung ändern wollen.
Themenausschluss
Staatshaushaltsgesetz (und Praxisfall Volksabstimmung mit finanziellen Auswirkungen), Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 10%
Frist: 6 Monate
Freie Sammlung (innerhalb der Frist zusätzlich 3 Monate Amtseintragung)
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 20%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 2,7
Auf kommunaler Ebene erreicht Baden-Württemberg die Note 2,7. Hier fehlen noch Bürgerbegehren auf der Landkreisebene – in fast allen Ländern sind diese zulässig. Zudem beträgt das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden 20 Prozent und ist zumindest in größeren Städten nur schwer zu erreichen.
Themenausschluss
Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 4,5-7%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
20%-Zustimmungsquorum