Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Bayern

Bayern hat zusammen mit dem Bundesland Bremen die bundesweit besten Regeln für die direkte Demokratie (Gesamtnote 2,3). Auf Landesebene sind noch größere Verbesserungspotenziale vorhanden (Teilnote Land: 2,9). Die Regelungen für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bekommen die Note 1,7. Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wurde vor 30 Jahren in einem Aufsehen erregenden Volksentscheid erkämpft. Die Regelung führte zu einer sehr regen Praxis. Bayern stand bereits 2016 und 2021 an der Spitze des Rankings.

Bayern

  2,3

Landesebene

  2,9

Kommunalebene

  1,7

Landesebene

Gesamtnote: 2,9

Lobenswerte Regelungen auf Landesebene sind der Verzicht auf ein Zustimmungsquorum beim Volksentscheid über einfache Gesetze sowie das obligatorische Verfassungsreferendum – alle Verfassungsänderungen müssen von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksentscheid bestätigt werden. Mangelhaft dagegen ist das Volksbegehren geregelt: Bayern verbietet die freie Unterschriftensammlung, und das bei einer sehr kurzen Frist und einem sehr hohen Unterschriftenquorum. Zahlreiche Volksbegehren scheiterten an dieser Hürde. Viel zu viele Themen sind zudem grundsätzlich von Volksbegehren ausgeschlossen, etwa wenn sie das Finanztabu berühren.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt (Urteile des BayVerfGH), Änderungen, die den Grundsätzen der Verfassung widersprechen, Auftrag an Landesregierung zu Europafragen möglich

4-
 

Volksbegehren

Unterschriften: 10%
Frist: 2 Wochen
Amtseintragung

5+
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: Kein Zustimmungsquorum
Verfassung: 25%-Zustimmungsquorum

2
 

Obligatorisches Referendum

Ja, alle Verfassungsänderungen

2
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 1,7

Auf kommunaler Ebene ist das Zustimmungsquorum etwas zu hoch. Und: Dass der Gemeinderat ein Jahr lang an das Ergebnis eines Bürgerentscheids gebunden ist, wird oft als Verfallsdatum des Entscheids missverstanden. Von 1995 bis 1999 galt eine dreijährige Bindungswirkung ohne ein Abstimmungsquorum beim Bürgerentscheid. Diese Kombination wurde für verfassungswidrig erklärt. Deshalb sollten sowohl die Bindungswirkung als auch das Abstimmungsquorum gestrichen werden.
30 Jahre nach der Einführung durch die Bürgerinnen und Bürger Bayerns wagte sich nun die bayerische Staatsregierung daran, die Regelungen einer Überprüfung zu unterziehen. Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung sollten dabei leitend bei einem Runden Tisch sein, der dazu eingeführt wurde. So stehen nun Änderungen bei der Bauleitplanung und den Fristen nach einem Ratsbeschluss im Raum. Der parlamentarische Prozess dazu ist jedoch (Stand: 15.10.2025) noch offen.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Geringer Negativkatalog

1-
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 3-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: keine
Freie Sammlung

2+
 

Bürgerentscheid

10-20%-Zustimmungsquorum

2-
 

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