Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Brandenburg

Brandenburg liegt auf Platz 13 des Rankings und erhält eine Gesamtnote von 4,1. Das Land hat auf beiden untersuchten politischen Ebenen noch großes Reformpotenzial. Auf Landesebene erreicht das Land eine Teilnote von 4,3, auf kommunaler Ebene eine Teilnote von 3,9. Das reicht jeweils nur für einen hinteren Platz im Ländervergleich.

Brandenburg

  4,1

Landesebene

  4,3

Kommunalebene

  3,9

Landesebene

Gesamtnote: 4,3

Auf Landesebene ist das moderate Unterschriftenquorum von 3,8 Prozent beim Volksbegehren positiv hervorzuheben. Negativ ist das Verbot der freien Unterschriftensammlung beim Volksbegehren. Zudem gilt ein durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts untermauertes strenges Finanztabu. Die Unzulässigkeit zweier Volksinitiativen haben zuletzt die Anforderungen an eine Volksinitiative deutlich erschwert. Abzuwarten bleibt, ob der Gesetzgeber hier gegensteuert. Insgesamt erhält die Landesebene die Teilnote 4,3.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt, lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen, Abgaben, Besoldung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 80.000 (3,8%)
Frist: 6 Monate
Amtseintragung sowie auf Antrag weitere Behörden und nicht-amtliche Eintragungsstellen; Briefeintragung möglich

2
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit

5+
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 3,9

Auf kommunaler Ebene wurden in den letzten Jahren die Regelungen ein wenig verbessert: Die Zulässigkeitsprüfung wurde den Kommunalaufsichtsbehörden übertragen und die Pflicht zur Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt. Erfreulich ist, dass die Zulässigkeitsprüfung bei Korrekturbegehren mittlerweile vor Beginn der Unterschriftensammlung erfolgt.
Negativ schlagen jedoch der weiterhin umfangreiche Themenausschluss sowie die hohen Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu Buche – diese drei zentralen Verfahrensaspekte wurden nicht reformiert.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)

5+
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 10%
Frist für Initiativbegehren: 12 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 8 Wochen
Freie Sammlung

4
 

Bürgerentscheid

25% Zustimmungsquorum

4-
 

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