Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Hessen

Hessen verschlechtert sich im Vergleich zum letzten Ranking auf Platz 11, da es auf kommunaler Ebene die Regelungen verschlechtert hat. Sowohl auf Landesebene (Platz 9, Teilnote 3,7) als auch auf kommunaler Ebene (Platz 11, Teilnote 3,6) rangiert das Land im Mittelfeld.

Hessen

  3,65

Landesebene

  3,7

Kommunalebene

  3,6

Landesebene

Gesamtnote: 3,7

Positiv hervorzuheben ist in Hessen das obligatorische Verfassungsreferendum: Alle Verfassungsänderungen müssen von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksentscheid bestätigt werden. Zuletzt geschah dies in zu mehreren Verfassungsänderungen 2018. Die Verfassung wurde somit modernisiert. Dabei wurden auch die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide auf der Landesebene reformiert. Sehr erfreulich: Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wurde von 20 auf fünf Prozent gesenkt. Am Verbot der freien Unterschriftensammlung wurde jedoch unnötigerweise festgehalten. Weniger erfreulich war auch die Einführung eines 25 Prozent-Zustimmungsquorums für Volksentscheide. Die Gelegenheit wurde nicht genutzt, andere Verfahrenshürden (Themenausschluss, Verbot von Verfassungsänderungen per Volksbegehren) zu verbessern.
Fazit: Auf Landesebene befindet sich Hessen auf Platz 9.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushaltsplan, Abgaben, Besoldung, Verfassung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 5%
Frist: 6 Monate
Amtseintragung

2-
 

Volksentscheid

einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: nicht möglich

5+
 

Obligatorisches Referendum

Ja, alle Verfassungsänderungen

2
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 3,6

Auf der Kommunalebene hat sich Hessen im Vergleich zu 2021 verschlechtert und erhält nur noch ein „Ausreichend“ (Teilnote 3,6). Nachdem bereits 2011 thematische Einschränkungen erfolgten, sind seit der Reform 2025 Bürgerbegehren zu Planfeststellungsverfahren und zu förmlichen Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr möglich.
Sämtliche Verbesserungsvorschläge, die bei der Reform 2025 zur Diskussion standen, wurden von der schwarz-roten Landesregierung ignoriert. So sind die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weiterhin zu hoch. Der Kostendeckungsvorschlag als hohe Hürde wurde nicht umgewandelt. Schließlich sind in Hessen weiterhin Bürgerbegehren auf Landkreisebene nicht zulässig.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)

3
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 3-10% (liegt nur bei wenigen Städten unter 10%)
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 8 Wochen
Freie Sammlung

4+
 

Bürgerentscheid

15-25%-Zustimmungsquorum

4+
 

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