Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Saarland

Das Saarland ist das Schlusslicht dieses Rankings, sogar mit einem deutlichen Abstand zu Platz 15. Als einziges Bundesland erhält es ein „Mangelhaft“ (5,15). Sowohl auf Landesebene (Teilnote 4,7) als auch auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,6) belegt das Land den letzten Platz. Insgesamt verwundert es angesichts der Regelungen nicht, dass es im Saarland bislang zu nahezu keiner direktdemokratischen Praxis kam.

Saarland

  5,15

Landesebene

  4,7

Kommunalebene

  5,6

Landesebene

Gesamtnote: 4,7

Die 1979 eingeführten Regelungen verhinderten bis 2013 die direkte Demokratie in jeder Hinsicht. Das Finanztabu, die extrem hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide und der Ausschluss von verfassungsändernden Initiativen machten das Instrument gänzlich unpraktikabel. 2013 wurden die Regelungen reformiert, jedoch nur geringfügig. So sind nach wie vor die Hürden viel zu hoch. Besonders schlimm ist auch, dass die Verfassungsartikel zur direkten Demokratie selbst nicht durch Volksbegehren geändert werden können („Demokratie-Abwehr-Klausel“).

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Finanzwirksame Gesetze nur mit sehr geringen Auswirkungen zulässig, Abgaben, Besoldung, Entgelt- und Entschädigungszahlungen, Staatsleistungen, Verfassungsartikel der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 7%
Frist: 3 Monate
Amtseintragung

3
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25% Zustimmungsquorum
Verfassung: 50% Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit

5+
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 5,6

Noch schlechter sieht es auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,6, „ungenügend“) aus. Hier behindern ein weitreichender Themenausschluss und nahezu unüberwindbar hohe Hürden bei Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid das bürgerschaftliche Engagement massiv. Insgesamt verwundert es daher nicht, dass nahezu keine Verfahren stattfinden und es im Saarland noch nie einen Bürgerentscheid gegeben hat.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)

5+
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 13,1-15%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 2 Monate
Freie Sammlung (aber keine Listen erlaubt, nur einzelne Unterschriftsbögen)

6
 

Bürgerentscheid

30%-Zustimmungsquorum

6
 

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