Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Saarland
Das Saarland ist das Schlusslicht dieses Rankings, sogar mit einem deutlichen Abstand zu Platz 15. Als einziges Bundesland erhält es ein „Mangelhaft“ (5,15). Sowohl auf Landesebene (Teilnote 4,7) als auch auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,6) belegt das Land den letzten Platz. Insgesamt verwundert es angesichts der Regelungen nicht, dass es im Saarland bislang zu nahezu keiner direktdemokratischen Praxis kam.
Saarland
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 4,7
Die 1979 eingeführten Regelungen verhinderten bis 2013 die direkte Demokratie in jeder Hinsicht. Das Finanztabu, die extrem hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide und der Ausschluss von verfassungsändernden Initiativen machten das Instrument gänzlich unpraktikabel. 2013 wurden die Regelungen reformiert, jedoch nur geringfügig. So sind nach wie vor die Hürden viel zu hoch. Besonders schlimm ist auch, dass die Verfassungsartikel zur direkten Demokratie selbst nicht durch Volksbegehren geändert werden können („Demokratie-Abwehr-Klausel“).
Themenausschluss
Finanzwirksame Gesetze nur mit sehr geringen Auswirkungen zulässig, Abgaben, Besoldung, Entgelt- und Entschädigungszahlungen, Staatsleistungen, Verfassungsartikel der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung
Volksbegehren
Unterschriften: 7%
Frist: 3 Monate
Amtseintragung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25% Zustimmungsquorum
Verfassung: 50% Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 5,6
Noch schlechter sieht es auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,6, „ungenügend“) aus. Hier behindern ein weitreichender Themenausschluss und nahezu unüberwindbar hohe Hürden bei Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid das bürgerschaftliche Engagement massiv. Insgesamt verwundert es daher nicht, dass nahezu keine Verfahren stattfinden und es im Saarland noch nie einen Bürgerentscheid gegeben hat.
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 13,1-15%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 2 Monate
Freie Sammlung (aber keine Listen erlaubt, nur einzelne Unterschriftsbögen)
Bürgerentscheid
30%-Zustimmungsquorum