Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Sachsen-Anhalt
Insgesamt belegt Sachsen-Anhalt Platz 12 in der Gesamtwertung – mit einer Gesamtnote von 3,7. Auf Landesebene reicht es mit einer Teilnote von 3,6 immerhin zu Platz 8. Auf kommunaler Ebene verhindert der Ausschluss der Bauleitplanung aus dem Katalog zulässiger Themen eine bessere Note und Platzierung: Hier reicht es mit einer Teilnote von 3,8 nur zu Platz 12.
Sachsen-Anhalt
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 3,6
Auf Landesebene gab es bislang nur vier Volksbegehren. Eines davon gelangte 2005 zum Volksentscheid, scheiterte jedoch 2005 knapp am Zustimmungsquorum von 25 Prozent. Die Hürden für Volksbegehren und -entscheide sind in Sachsen-Anhalt zu hoch. Das Volksbegehrens-Quorum von sieben Prozent (das 2020 leicht von neun Prozent gesenkt wurde) sowie die Zustimmungsquoren beim Volksentscheid schränken die Bürgermitsprache ein. Positiv wirken hingegen die freie Unterschriftensammlung und die lange Frist beim Volksbegehren. Außerdem entfällt das Zustimmungsquorum, wenn der Landtag beim Volksentscheid einen Konkurrenzvorschlag vorlegt. Der bislang einzige Volksentscheid 2005 kam ohne Alternativvorlage vors Volk und scheiterte am Zustimmungsquorum.
Themenausschluss
Haushaltsgesetze (aber Kita-Volksbegehren 2003 zugelassen), Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 7%
Frist: 6 Monate
Freie Sammlung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum (entfällt bei Konkurrenzvorlage des Landtags)
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 3,8
Auf kommunaler Ebene sieht es seit den Reformen der letzten Jahre etwas besser aus. So wurde immerhin der Positivkatalog abgeschafft, der fast alle Themen ausschloss. Jedoch sind wichtige Themen – vor allem die Bauleitplanung – ausgeschlossen. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wurde abgesenkt, ist aber immer noch zu hoch. Erfreulich: Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide wurde auf 20 Prozent gesenkt und der Kostendeckungsvorschlag durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt. Sachsen-Anhalts kommunale Teilnote beträgt nun 3,8.
Themenausschluss
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 4,0-10%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 4-8 Wochen (amtliche Kostenschätzung reduziert die 8 Wochen-Frist)
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
20%-Zustimmungsquorum