Europäische Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gilt als bahnbrechend für die Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene. Mit ihr könnte zudem eine europäische politische Öffentlichkeit entstehen und wachsen. Die EBI ist im EU-Reformvertrag verankert. Sie geht zurück auf eine Initiative von Mehr Demokratie. Mit der EBI ist es seit 1. April 2012 Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher EU-Staaten möglich, gemeinsam die Europäische Kommission aufzufordern, sich mit einem Thema zu befassen oder eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Die EBI ist damit ein unverbindliches Beteiligungsinstrument, mit dem Anregungen für EU-Gesetzesvorhaben gegeben werden können. Allerdings kann mit der EBI nicht durchgesetzt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger auch selbst entscheiden. Das wollen wir ändern und haben konkrete Forderungen.
Ablauf einer EU-Bürgerinitiative
Schritt 1
7 Bürger aus 7 Mitgliedstaaten legen einen Vorschlag vor. Ziel:
Die EU-Komission soll ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.
Schritt 2
1 Million Unterschriften aus mindestens 1/4 der Mitgliedstaaten (feste Quote pro Land) sammeln. Online und auf Papier. Frist: 1 Jahr
Schritt 3
Anhörung im EU-Parlament. Diskussion mit der EU-Komission.
Initiative hat Rederecht.
Schritt 4
EU-Kommission entscheidet, ob Vorschlag übernommen
und Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.
Öffentliche Begründung der Entscheidung.