Wir schlagen die in vielen Ländern übliche Personenwahl in Mehrmandatswahl-kreisen vor. Das bedeutet, dass in jedem Wahlkreis nicht wie bisher ein Mandat vergeben wird, sondern vier bis sieben Abgeordnete direkt gewählt werden können. Dafür sollen aus den bisherigen 299 Einzelwahlkreisen, in denen 299 Abgeordnete in den Bundestag gewählt werden, durch Zusammenlegung benachbarter Wahlkreise 100 Mehrmandatswahlkreise werden. In diesen Wahlkreisen werden insgesamt 500 Abgeordnete gewählt. Die restlichen 100 Sitze werden über Bundes- oder Landeslisten besetzt.
Die Mandatsvergabe im Wahlkreis erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl mit offenen Listen. Jede Partei stellt eine Wahlkreisliste mit einem oder mehreren Kandidatinnen und Kandidaten auf und sammelt Stimmen für diese Liste. Die errungenen Mandate einer Partei gehen dann an die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Aufgrund der Stimmen, die auf alle Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei bundesweit bzw. landesweit entfallen, wird berechnet, wie viele Sitze die Partei im Bundestag bekommt und wie viele davon den Abgeordneten aus den Bundesländern zustehen. Die bisherige Zweistimme entfällt.
Konkret: Ein Wahlkreis hat eine Größenordnung zwischen 500.000 und einer Million Bürgerinnen und Bürgern. So wäre Bremen ein Vierer Wahlkreis. Hamburg könnte zwei Wahlkreise bilden. Bayern könnte z.B. beschließen, dass die Regierungsbezirke jeweils einen oder mehrere Wahlkreise bilden. Über die Wahlkreiseinteilung könnten die Landesparlamente entscheiden.
Nach der Wahl wird für jeden Wahlkreis berechnet, wie viele Abgeordnete jede Partei bekommt. Beispiel: Fünfer Wahlkreis mit dem Wahlergebnis CDU 33%, AfD 22%, SPD 15%, Grüne 10%, Linke 8%, FDP 6%, Tierschutz 3%, Sonstige 1%. Zwei Direktmandate gehen an die CDU, jeweils eins an AfD und SPD. Das letzte Mandat sorgt dafür, dass alle Parteien proportional zu ihrer Gesamtstimmenzahl im Bundestag vertreten sind. Deshalb wird das letzte Mandat nach einem bestimmten Berechnungsmodell vergeben.
Zuletzt werden dann die 100 Mandate auf Bundes- oder Landesebene über Partei-Listen vergeben. Dazu wird ausgerechnet, wieviel Abgeordnete jeder Partei in den Ländern direkt gewählt wurden und wie viele ihr noch zustehen. Wegen der nur noch 100 verbleibenden Mandate empfiehlt sich für jede Partei eine Bundesliste; es könnten aber auch weiterhin Landeslisten sein.
Es handelt sich um ein modernes Wahlrecht, wie es in 22 europäischen Ländern, davon 18 EU-Mitgliedstaaten (in der Karte blau), aber auch in unterschiedlichen Varianten in Bayern, Hamburg und Bremen bei der Landtagswahl sowie in elf Bundesländer bei der Kommunalwahl angewendet wird.
Die Vorteile: Es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr und trotzdem keine verwaisten Wahlkreise. In jedem Wahlkreis sind Abgeordnete verschiedener Parteien ansprechbar für die Bevölkerung. Der Kontakt der Bevölkerung zu Abgeordneten wird dadurch erhöht. Die Parität wird zumindest verbessert, da der moralische Druck wächst, ausgewogene Listen aufzustellen.
Ausführlich auch hier: www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/standard-titel/unsere-wahlrechts-positionen



