Das Handelsabkommen CETA wird seit Jahren intensiv diskutiert und kritisiert – neben Umwelt- und Verbraucherschutz gefährdet CETA auch die Demokratie. Aktuell wird CETA „vorläufig“ angewendet, das heißt, das Abkommen ist noch nicht von allen Mitgliedstaaten der EU beschlossen. Mehr Demokratie hat 2016 gemeinsam mit foodwatch, Campact und rund 125.000 Menschen die bis dahin größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik eingereicht. Hauptkritikpunkt waren die in CETA vorgesehenen Ausschüsse. Diese Steuerungsgremien würden den Einfluss der Parlamente und damit auch die Stimmen der Wählerinnen und Wähler schwächen. Außerdem entstünde durch die Schiedsgerichte eine überflüssige Paralleljustiz.
2016 hat das Bundesverfassungsgericht über Auflagen für die vorläufige Anwendung von CETA entschieden: Erstens dürfen nur die Teile angewendet werden, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Schiedsgerichte dürfen nicht vorläufig angewendet werden. Zweitens müssen die CETA-Ausschüsse demokratisch an die Parlamente der Mitgliedstaaten rückgebunden werden. Drittens müssen Deutschland und andere Mitgliedstaaten die vorläufige Anwendung von CETA einseitig kündigen können.
2022 hat das Bundesverfassungsgericht CETA zwar nicht als verfassungswidrig eingestuft, aber nochmals die Auflagen von 2016 betont. Ohne unsere erste Verfassungsbeschwerde hätte es diese Klarstellungen nicht gegeben.