Bundestag: Bessere Bürgerbeteiligung muss das Ziel bleiben.

Künftige Änderung der Geschäftsordnung muss das Petitionsverfahren stärken

Anlässlich der am morgigen Donnerstag (16.10.) vorgesehenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages kritisiert der Fachverband Mehr Demokratie, dass die im ursprünglichen Entwurf enthaltene Stärkung des Petitionsverfahrens gestrichen wurde. Der in der vergangenen Wahlperiode ausgehandelte Entwurf sah vor, dass Petitionen, die 100.000 Mitzeichnungen erreichen, auch im Plenum des Bundestages beraten werden können. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl war er nicht mehr beschlossen worden. Dazu erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie:

„Mit einem bürgerfreundlichen Petitionsverfahren würde der Bundestag das Vertrauen in demokratische Prozesse stärken. Petitionen, die große Unterstützung in der Bevölkerung erfahren, bekämen mehr Wertschätzung und Aufmerksamkeit. Diese Chance ist vorerst vertan. Bei zukünftigen Änderungen der Geschäftsordnung gehört dieses Thema wieder auf den Verhandlungstisch.“ 

 

Hintergrund
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Die Hürde für Anhörungen im Petitionsausschuss war vom Petitionsausschuss in der vergangenen Wahlperiode durch eine Änderung der Verfahrensgrundsätze von 50.000 auf 30.000 Unterschriften gesenkt worden. Zudem wurde die Frist für Mitzeichnungen von vier auf sechs Wochen verlängert. Die Möglichkeit, dass Petitionen mit 100.000 Unterschriften im Plenum beraten werden, sollte der nächste Entwicklungsschritt sein. Öffentliche Petitionen sind auf Bundesebene die einzige Möglichkeit, zwischen den Wahlen Einfluss auf Bundespolitik zu nehmen. Anders als in allen Bundesländern gibt es auf Bundesebene keine direkte Demokratie (Volksbegehren, Volksentscheid).

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