Volksbegehrensbericht 2019
Die direkte Demokratie wird immer häufiger genutzt – das zeigt der Volksbegehrensbericht 2019. Im vergangenen Jahr lag der Durchschnitt an Volksbegehren über dem der Jahre zuvor: 2018 wurden 17 direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern neu eingeleitet.
Das ist nahezu eine Verdopplung gegenüber 2017 und gleichzeitig der vierthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt liefen im Jahr 2018 damit 31 direktdemokratische Verfahren.
Die durch Bürgerinnen und Bürger ausgelösten direktdemokratischen Verfahren summieren sich seit 1946 auf insgesamt 351. Die meisten davon gab es in Bayern (57), Hamburg (50) und Brandenburg (49). In die zweite Sammelstufe zum Volksbegehren kamen allerdings nur 95 Verfahren. Zu einem Volksentscheid, also einem Gesetzentwurf, den die Bürgerinnen und Bürger direkt abstimmen konnten, kam es insgesamt in 24 Fällen.